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Dienstag, 4. August 2009

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über BvG-Urteil zu Lissabonner Vertrag



Am 30. Juni fällte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur der Verfassungsbeschwerde gegen den Lissaboner Vertrag.

Vertreten wurde die Klage von Karl-Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor für öffentliches Recht. Bei seiner Verfassungsbeschwerde stützte sich Schachtschneider auf die elemantarsten Rechtsgrundsätze, wie etwa unser angeborenes Recht auf Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit.

220 Jahre nach der Französischen Revolution werden die allgemein festgeschriebenen Menschenrechte mehr und mehr mit Füßen getreten und darum gilt es zwingend, über den Lissabonner Vertrag aufzuklären. Die wenigsten Abgeordneten, die dieses Vertragswerk absegnen, kennen seinen Inhalt. Deshalb setzt sich Schachtschneider seit Jahren für ein höheres Bewußtsein und juristische Aufklärung über die Folgen des Vertragswerkes ein.

http://www.schallundrauch.info
http://www.NuoViso.tv

Korruption bei Gericht

Die Abhängigkeit unserer Justiz
16. Juli 2009

„Schließlich ist Deutschland inzwischen doch auch eine Demokratie…“

[...]Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative beginnt schon gleich am Anfang einer jeden Richterlaufbahn. Nach der derzeit gültigen Rechtslage werden Richter in allen Bundesländern durch die jeweiligen Justizministerien ernannt. Feste Kriterien, wer ernannt wird und wer nicht, gibt es nicht. Manchmal richtet man sich nach der Examensnote, manchmal spielen offensichtlich andere Kriterien eine Rolle. Nicht selten werden Richter ernannt, die sich bislang in einer politischen Laufbahn in der Exekutive befunden haben und diese Laufbahn mehr oder weniger freiwillig been­den. Vielfach handelt es sich dabei gleich um Ernennungen in Beförderungsämter. Ob diese Richter den Abstand haben, nach ihrem Wechsel in das Richteramt unvoreingenommen über die Akte eben jener Exekutive zu entscheiden, der sie soeben noch angehört haben, erscheint fraglich. Für den Bereich des öffentlichen Rechts ist die Tatsache, dass die vollziehende Gewalt die Richter aussucht und ernennt, geradezu skurril. Da es die Aufgabe dieser Richter ist, Bescheide der Exekutive zu überprüfen, muss man konstatieren, dass die kontrollierte Exekutive sich ihre Kontrolleure selber aussucht. Das kann nicht richtig sein!

Der ganzer Artikel unter: http://www.gegen-stimmen.de/?p=1111

Montag, 3. August 2009

Menschenrechtsverletzung durch Druck auf Richter und Staatsanwälte

Der Druck auf deutsche Richter, der durch die Justizverwaltung ausgeübt wird, hat den Europarat-Kommissar für Menschenrechte auf den Plan gerufen.


Die 'Neue Richtervereinigung' erwiderte seinen Bericht und veröffentlichte dieses Schreiben auf ihrer Webseite, in dem es heiß:

Sehr geehrter Herr Hammarberg,
die neue Richtervereinigung ist sehr dankbar, dass Sie sich mit der Situation der Menschenrechte in Deutschland beschäftigen. Wir erwarten von Ihrem Bericht wichtige Impulse für erforderliche Verbesserungen in Deutschland. [...] Wir konstatieren einen schleichenden Abbau des Rechtsstaats, der weitgehend parteiübergreifend von der Politik in Deutschland betrieben wird, wobei aus unserer Sicht insbesondere die Landesjustizminister überwiegend eine eher negative Rolle spielen.


Demnach gäbe es einen Verfassungswidrigen Abbau der Ressourcen bei Gericht und Staatsanwaltschaften. Landesjustizministerium und Landesregierung würden dafür sorgen, dass nötige Ausstattungen der Gerichte fehlen, was zur Folge hat, dass die Gerichte überlastet sind, es Verfahrensverzögerungen und einen erheblichen Qualitätsmangel nach sich zieht. Dadurch entstehe ein Druck auf die Richter und Bürger können nicht mehr ausreichend angehört werden, Wirtschaftkriminelle würden zu milde bestraft, da einfach die notwendige Zeit zur prüfung von Fällen fehlt.

Es werde von der Justizverwaltung ein immer größerer Druck ausgeübt, in einer 'sanften' Form, durch Beurteilung und Beförderung, die an Erledigunszahlen gemessen werden, wodurch die richterliche Tätigkeit an Qualität verliert. Zudem gäbe es eine direkte Form der Ausübung von Druck auf die Richter, durch den Gerichtspräsidenten, mit der Aufforderung eine zeitsparende Arbeitsweise anzuwenden und sogar die Androhung von disziplinarischen Konsequenzen.

In Deutschland hat sich teilweise – anders als noch vor zehn Jahren – bei nicht wenigen Richterinnen und Richtern ein Bewusstsein entwickelt: „Was kann mir passieren, wenn ich das Recht nach meinem Gewissen sorgfältig und korrekt anwende, dabei aber die von der Justizverwaltung – direkt oder indirekt – geforderten Erledigungszahlen nicht erreiche?


Neu sei hierbei, dass objektiv willkürliche Strafverfahren gegen jene Richter eingeleitet werden, mit der Begründung einer angeblichen Straftat. Dies wären zum Beispiel Verfahrensverzögerungen, die jedoch einzig dadurch auftreten, dass die nötigen Ressourcen nicht mehr zu Verfügung stehen. So gab es Bereits eine Reihe von Fällen, in denen Richter Strafverfahren erleiden mussten.

Weitere Punkte finden sich auf der Seite der 'Neuen Richtervereinigung':
http://www.nrv-net.de/



Wie aus dem Fall Zumwinkel die „Lichtinghagen - Affäre“ wurde


Wir sehen, dass die Umwandlung der Demokratie auf allen erdenklichen Ebenen vonstatten geht. Wenn selbst Richter über Menschenrechtsverletzungen klagen, dann sollte das zum Nachdenken anregen.